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Bundesrat stimmt WEMoG zu
Nun stimmte auch der Bundesrat der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zu. Damit kann das WEMoG am 1. Dezember in Kraft treten. Der neu eingeführte Sachkundenachweis gilt mit verzögerter Wirkung: Eigentümer können ab Dezember 2022 bei Beauftragung eines Verwalters die Vorlage eines Zertifizierungsnachweises verlangen.