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Bundeskabinett beschließt TKG-Novelle
Mit dem Nebenkostenprivileg konnten Wohnungsunternehmer bislang den TV-Kabelanschluss über die Mietnebenkosten abrechnen. Mit dem Bundeskabinettsbeschluss vom 16. Dezember 2020 soll das nach einer nur zweijährigen Übergangsfrist nicht mehr möglich sein. Der BVI sieht die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs sehr problematisch und den Breitbandausbau damit gefährdet.