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In Deutschland gibt es rund zehn Millionen Eigentumswohnungen. Um sie fachgerecht zu managen, beauftragt die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel eine Immobilienverwaltung. Aber woran lässt sich ein professionelles Unternehmen erkennen? Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., erklärt, auf welche Qualitätskriterien es ankommt.

Deutschlands Immobilienverwaltungen bewältigen mehr Aufgaben denn je. Doch die Vergütung deckt das höhere Pensum nicht immer ab. In den meisten Fällen erreichen die Unternehmen nicht einmal den Inflationsausgleich. Das geht aus der neuen Verwalterentgeltstudie von BVI, IVD und der Deutschen Immobilien-Akademie hervor. Auf dem Deutschen Immobilienverwalter Kongress am 16. und 17. Mai 2024 in Berlin wurden die Ergebnisse vorgestellt.

Eine zuverlässige Immobilienverwaltung zu finden, ist für kleine Hausgemeinschaften schon seit Längerem schwierig. Durch den Fachkräftemangel und steigende Verwalterkosten hat sich die Lage zugespitzt, warnt der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., dessen rund 800 Mitglieder etwa 15 Prozent des deutschlandweiten Wohnungseigentums betreuen. Ohne Onlineversammlungen werde der Verwalterengpass weiter zunehmen, prognostiziert der Verband.

Geht es nach der Bundesregierung, sollen Deutschlands Bestandsgebäude in Zukunft deutlich effizienter werden. Das betrifft auch einen Großteil der rund 10 Millionen Eigentumswohnungen. Doch genau hier fehle es an geeigneten Fördermöglichkeiten, kritisiert der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., dessen Mitglieder rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen betreuen. Auf den Münchner Verwaltertagen am 23. und 24. Februar 2024 forderte der Verband ein gesondertes Förderprogramm, das die komplexe Beschlussfassung und die Kostenlast in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) berücksichtigt.

Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI, betont Schlüsselrolle der Immobilienverwaltung in der Klimaschutzdebatte

Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind zentrale Anliegen unserer Gesellschaft. Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., unterstreicht die maßgebliche Rolle der WEG-Verwalter in der Umsetzung lokaler Klimaschutzmaßnahmen und betont, dass ohne ihre Beteiligung die Energiewende nicht erfolgreich sein kann.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende voranzubringen, insbesondere in Bestandsgebäuden, in denen sich rund 10 Millionen Eigentumswohnungen befinden. "Doch das GEG ist so, wie es jetzt beschlossen ist, in der Praxis nicht umsetzbar", kritisiert der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., dessen Mitglieder mit rund 15 Prozent einen beträchtlichen Teil der Eigentumswohnungen in Deutschland betreuen. Auf der Münsteraner Verwalterkonferenz am 18. und 19. Januar 2024 forderte der Verband, das Gesetz für Bestandsgebäude vorerst auf Eis zu legen und so zu überarbeiten, dass es praktikabel sei.

Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, künftig auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen zuzulassen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Künftig sind neben Versammlungen in Präsenz und hybriden Versammlungen auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erlaubt, vorausgesetzt, mindestens drei Viertel der anwesenden Wohnungseigentümer stimmen diesem Beschluss zu. Für diese Möglichkeit, moderne Kommunikationswege einzusetzen und damit die Arbeit der Verwalter zu erleichtern, haben wir als BVI geworben.

Zur geplanten Verabschiedung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 8. September 2023 durch den Deutschen Bundestag erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"An diesem Freitag will die Koalition im Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden. Das Ziel ist der Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung eines Gebäudes. Dabei kommt dem Verwalter eine wichtige Rolle zu: Er steht vor der äußerst komplexen Herausforderung, ein Konzept für die Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu erarbeiten und der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Zu den Einlassungen von Bundesbauministerin Klara Geywitz, angesichts steigender Baukosten auf die von der Koalition für 2025 vorgesehene Verschärfung der Dämmstandards für Neubauten zu verzichten, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Die Forderungen der Bundesbauministerin stehen im offenen Widerspruch zum bisherigen Kurs der Regierungskoalition. Die Kakophonie, die sich bei SPD, Grünen und FDP schon bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gezeigt hat, wird damit nahtlos fortgesetzt. Mit diesem Sommertheater muss jetzt Schluss sein!

Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Einbeziehung der Steckersolargeräte, sogenannter Balkonkraftwerke, in die privilegierten baulichen Maßnahmen nach § 20 WEG trägt der wachsenden Nachfrage und dem Wunsch der Wohnungseigentümer nach der stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien Rechnung. Angesichts der Bedeutung der Energiewende sollten jetzt im WEG nicht nur Balkonkraftwerke, sondern auch künftige Formen der Nutzung von Sonnenenergie und damit generell die Installation von Photovoltaik und erneuerbarer Energien im Wohnungseigentum als privilegierte Maßnahme berücksichtigt werden.


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